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Wir lassen Sie nicht alleine!

Profitieren Sie von Zuschüssen und staatlichen Förderungen

Ganz gleich ob für Ihre Bedürfnisse ein Treppen-, Plattform- oder Hublift in Frage kommt – jedes unserer Modelle verschafft Ihnen Mobilität, welche von vielen Stellen finanziell gefördert werden kann. Der bekannteste bundesweite Träger dafür ist die entsprechende Pflegeversicherung des Nutzers sowie die KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Zudem gibt es zahlreiche regionale Förderstellen. Diese Zuschüsse sind abhängig davon, ob Sie in einen Pflegegrad eingruppiert sind, ob Sie krankheitsbedingt oder durch einen Unfall in Ihrer Bewegung eingeschränkt sind. Vor Anschaffung eines Lifts sollten Sie sich hierzu bei Ihrer Krankenkasse informieren.


Pflegekosten-Zuschuss


Die Pflegeversicherung bezuschusst den Einbau eines Lifts, wenn für den Betroffenen eine Einstufung in einen der Pflegegrade (1-5) vorliegt. Dann übernimmt die Pflegeversicherung maximal 4.000 Euro der Kosten, denn der Einbau eines Lifts zählt als wohnumfeldverbessernde Maßnahme im Sinne des § 40 SGB XI. Leben mehrere Personen mit Pflegegrad zusammen, ist ein Gesamtzuschuss von bis zu 16.000 Euro möglich.

Haben Sie noch keinen Pflegegrad, können Sie bei der Pflegekasse einen Antrag stellen. Nach einem Ortstermin vom Medizinischen Dienst erfolgt die Einstufung in einer der 5 Pflegegrade meist innerhalb von wenigen Wochen. Ist der Pflegegrad erfasst, muss ein Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bei Ihrer Pflegeversicherung gestellt werden. Zu dem Antrag auf Zuschuss der Pflegekasse benötigen Sie noch einen Kostenvoranschlag für die künftige Liftanlage.

Ganz wichtig ist, erst den Antrag bei der Pflegeversicherung zu stellen, und dann den Lift zu bestellen, da rückwirkend keine Leistungen von der Pflegeversicherung gezahlt werden.

 

Gerne erstellen wir Ihnen einen Kostenvorschlag für Ihren Treppenlift, damit Sie diesen bei Antragstellung gleich mit einreichen können.


Der KfW-Zuschuss

 

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) unterstützt barrierefreie Umbaumaßnahmen im Rahmen des Förderprogramms „455 - Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“ mit bis zu 10% der Investitionskosten. Dazu zählt auch der Einbau eines Treppen-, Plattform- oder Hublifts dessen maximale Förderung für eine Wohneinheit bei 5.000 Euro beschränkt ist. Diesen Zuschuss beantragen Sie direkt bei der KfW bevor der Lift eingebaut wird.

Zudem ist bei der KfW auch ein zinsgünstiges Darlehen beim Kauf eines Lifts möglich. Dies kann je Wohneinheit bis maximal 50.000 Euro beantragt werden, mit einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren.

 

BayernLabo

(nur für das Bundesland Bayern)

Als Organ der staatlichen Wohnungspolitik ist die Bayern Landesbodenkreditanstalt für die Förderung von Wohnraum im Freistaat Bayern zuständig. Sie fördert Eigenwohnraum und Mietwohnraum sowie Heimplätze und deren Umbaumaßnahmen für ein barrierefreies Wohnen in ganz Bayern. Die Labo unterstützt Sie mit bis zu 10.000 Euro Förderung.

 

Steuerliche Absetzbarkeit


Um eine Steuerersparnis zu erlangen, können Sie die Anschaffungskosten eines Lifts beim Finanzamt geltend machen. Dies geschieht gemäß § 33 EStG als „außergewöhnliche Belastung“ und die Ersparnis richtet sich nach Ihren Einkommens- und Familienverhältnissen und kann auch bei einem Pflegekostenzuschuss erfolgen.


Leistungen nach einem Unfall


Wird nach einem Unfall das Treppensteigen zur Qual, so kann bei verschiedenen Kostenträgern ein Zuschuss beantragt werden. Erleiden Sie z.B. einen Berufsunfall, können sie fest damit rechnen, dass die Berufsgenossenschaft die gesamten Kosten für Kauf, Montage und möglicherweise sogar für Wartung und Reparatur übernimmt.

Erleiden sie durch die Schuld eines Dritten einen Verkehrsunfall, so tritt in der Regel die Haftpflichtversicherung für die Kosten einer Liftanlage bei.

Kommt es im Wehrdienst zu einer eingeschränkten Mobilität können Sie mit einer Unterstützung des örtlichen Versorgungsamts rechnen.


Weitere Fördermöglichkeiten

 

Wenn Sie nicht arbeiten können, weil sie eine Treppe nicht überwinden können, besteht die Möglichkeit bei der Agentur für Arbeit, der Rentenversicherung oder beim Integrationsamt einen Zuschuss für einen Lift zu beantragen.

Sind sie Empfänger für Sozialhilfe und sind nicht in der Lage einen Kredit für einen notwendigen Lift aufnehmen, dann kommt das Sozialamt zur Unterstützung in Frage.  

Die Hauptfürsorgestelle und die Landeswohlfahrtsverbände sind zuständig, wenn es sich bei den Betroffenen um Kriegsopfer oder Wehrdienstverletzte handelt. Weiterhin gibt es in vielen Bundesländern Stiftungen, die Zuschüsse ermöglichen.

 

Gerne helfen wir Ihnen bei der Beantragung Ihrer Förderung!
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